Für die hohe Lebensqualität in Hietzing ist die kulturelle und geschichtliche Bedeutung historischer Bauten und deren Erhalt essenziell“, so Bezirksvorsteherin Silke Kobald, die die Stadtregierung hier an deren Verantwortung erinnert. Es gibt viele Beispiele betroffener Bauten im Bezirk, auf die das zutrifft – ein konkreter Fall ist das vor 1884 errichtete Gründerzeithaus in der Beckgasse Nr. 14/Elßlergasse Nr. 5 am Areal der „Neuen Welt“ – ein wertvoller Bau, der prägend für das Hietzinger Ortsbild ist. Im Jahr 2015 kam es zu einem Eigentümerwechsel, seitdem steht das Haus leer und ist dem Verfall preisgegeben. Über die Wintermonate bleiben die Fenster geöffnet, Instandsetzungsmaßnahmen unterbleiben.
Unser Einsatz für den Erhalt
In einer Bezirksvertretungssitzung wurde der einstimmig angenommene Antrag
gestellt, über die MA37/Baupolizei Instandsetzungsmaßnahmen durch den Eigentümer zu veranlassen. Ergänzend werden die zuständigen Stellen der Stadt Wien ersucht, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. „Die Bauordnung soll in diesem Jahr novelliert werden. Bei historischen Gründerzeit- und Biedermeiergebäuden sollte uns das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz als Vorbild dienen, um die Kulturschätze als Teil dessen, was Wien so besonders macht, zu erhalten, so Klubobfrau Johanna Sperker. Für den Vorsitzenden des Bauausschusses, Harald Mader, steht fest: „Täglich bemühen wir uns gemeinsam mit den HietzingerInnen, den extremsten Auswüchsen entgegenzutreten! Neben Großprojekten wie im Napoleonwald betrifft dies auch mittelgroße Bauprojekte in ehemaligen Einfamilienhausgebieten. Wir leisten gerne Hilfestellung in Bauverfahren. Wenn Sie unsicher sind, ob und welche Rechte Sie bei Bauverfahren wahrnehmen können, stehen wir zur Verfügung!“